MUSTERBESCHLUSS

Kaufen kann Ihr Gremium nichts. Beschließen schon.

Vor jeder Software steht ein ordnungsgemäßer Beschluss. Danach die Aufforderung an den Arbeitgeber, die Kosten zu tragen (§ 40 Abs. 1 BetrVG). Beide Texte stehen hier fertig: kopieren, ausdrucken, mitnehmen. Ohne Anmeldung, ohne Mailadresse.

Was es kostet

Der Fehler, an dem solche Beschlüsse am häufigsten scheitern, steht nicht im Beschluss. Er steht in der Ladung: Wird über einen Punkt abgestimmt, der nicht mit der Tagesordnung mitgeteilt wurde, ist der Beschluss angreifbar (§ 29 Abs. 2 BetrVG). Setzen Sie „Beschaffung einer Betriebsratssoftware“ also ausdrücklich auf die Tagesordnung, bevor Sie einladen.

1. Anschaffung, zu beschließen in der Sitzung
„Der Betriebsrat beschließt, für die Erledigung seiner Aufgaben die Anwendung Auterra BR einzusetzen. Er hält die Anschaffung für erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG, weil Ladungen, Fristen, Niederschriften und die Ablage vertraulicher Vorgänge damit nachvollziehbar und getrennt von den Systemen des Arbeitgebers geführt werden. Der Vorsitzende wird beauftragt, den Arbeitgeber zur Kostenübernahme aufzufordern.“

Ein Muster, kein Rechtsrat. Passen Sie die Begründung an das an, was bei Ihnen tatsächlich den Ausschlag gibt. Je näher sie an Ihrer Lage steht, desto schwerer lässt sie sich bestreiten.

2. Aufforderung an den Arbeitgeber, in Textform
„Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom [Datum] zu Tagesordnungspunkt [Nummer] beschlossen, die Anwendung Auterra BR einzusetzen, und hält diese Anschaffung für erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG. Wir fordern Sie auf, die Kosten in Höhe von [Betrag] € netto je Monat zu übernehmen und uns die Kostenübernahme bis zum [Datum] zu bestätigen. Eine Abschrift des Beschlusses fügen wir bei. Mit freundlichen Grüßen, [Vorsitz]“

Den Betrag rechnet Ihnen der Rechner auf der Preisseite aus: 20 € netto je ordentlichem Mitglied und Monat, Ersatzmitglieder kostenfrei.

Vier Schritte, in dieser Reihenfolge

Jeder übersprungene Schritt ist der, den der Arbeitgeber später anführt.

Von der Ladung bis zur Rechnung
  • 1. Punkt „Beschaffung einer Betriebsratssoftware“ auf die Tagesordnung setzen und mit der Ladung mitteilen (§ 29 Abs. 2 BetrVG)
  • 2. In der Sitzung beschließen, Beschlusstext und Stimmergebnis in die Niederschrift aufnehmen (§ 34 BetrVG)
  • 3. Den Arbeitgeber in Textform zur Kostenübernahme auffordern, Abschrift des Beschlusses beilegen
  • 4. Auf Nachfrage Sicherheitsblatt und AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO reichen. Beides bekommen Sie vorab
Alle elf Bereiche verfügbar

Unterlagen vor dem Beschluss, nicht danach

Sicherheitsblatt und AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO bekommen Sie vorab, damit Sie im Gremium über etwas abstimmen, das Sie gelesen haben.

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