Ein Preis. Elf Bereiche. Keine Zusatzpakete.
Hier und nicht erst nach einem Vertriebsgespräch. Nichts für die Einrichtung, nichts für Ersatzmitglieder, nichts für Funktionen, die anderswo eine Stufe höher liegen.
Gezählt werden die Sitze nach § 9 BetrVG. Ersatzmitglieder bekommen eigene Zugänge und kosten nichts. Beta-Gremien zahlen dauerhaft weniger.
- Alle elf Bereiche, keine Stufen, keine Module
- Ausschüsse und Wirtschaftsausschuss mit eigenen Rechteräumen
- Belegschaftsportal, auch bei mehreren hundert Lesenden
- Ersatzmitglieder und Arbeitgeberzugang kostenfrei
- Einrichtung, Startpaket und Einladungen: 0 €
- Alle Aktualisierungen enthalten, dauerhaft
- Unterstützung direkt bei der Entwicklung
Rechnet im Browser. Nichts davon verlässt Ihr Gerät.
Die Kosten der Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitgeber, § 40 Abs. 1 BetrVG. Den Beschluss dazu finden Sie weiter unten zum Kopieren.
Was anderswo extra kostet und hier im Preis steckt
Entschieden wird selten beim Listenpreis, sondern bei dem, was danach dazukommt.
| Leistung | Üblich | Auterra BR |
|---|---|---|
| Ausschüsse mit eigenen Rechteräumen | Höhere Preisstufe | Im Preis |
| Wissensdatenbank mit Fassungen | Eigenes Werkzeug, eigener Vertrag | Im Preis |
| Vorgänge mit Fristen, Liste und Kanban | Eigenes Werkzeug oder Excel | Im Preis |
| Chat, vom Arbeitgeber technisch getrennt | WhatsApp oder das Teams des Arbeitgebers | Im Preis |
| Belegschaftsportal | Zusatzmodul oder gar nicht | Im Preis, auch bei hunderten Lesenden |
| Schulungsverwaltung und Budget nach § 40 | Tabelle der Schriftführung | Im Preis |
| Übergabe an die nächste Amtsperiode | Aktenordner | Im Preis, mit Übergabeprotokoll |
| Einrichtung und Onboarding | Einmalgebühr, oft dreistellig | 0 € |
| Zugänge für Ersatzmitglieder | Teils je Zugang berechnet | 0 € |
| Aktualisierungen | Teils eigener Wartungsanteil | Im Preis, dauerhaft |
| Datenexport beim Anbieterwechsel | Auf Anfrage | Jederzeit selbst, vollständig |
„Üblich“ beschreibt, was uns in Auswahlgesprächen und aus öffentlich zugänglichen Angaben begegnet, Stand September 2026, kein bestimmtes Produkt.
Bezahlen muss das nicht Ihr Gremium
Die Kosten trägt der Arbeitgeber, § 40 Abs. 1 BetrVG. Erforderlich ist, was das Gremium zur Aufgabenerfüllung braucht, und darüber beschließen Sie selbst.
„Der Betriebsrat beschließt, für die Erledigung seiner Aufgaben die Anwendung Auterra BR einzusetzen. Er hält die Anschaffung für erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 1 BetrVG, weil Ladungen, Fristen, Niederschriften und die Ablage vertraulicher Vorgänge damit nachvollziehbar und getrennt von den Systemen des Arbeitgebers geführt werden. Der Vorsitzende wird beauftragt, den Arbeitgeber zur Kostenübernahme aufzufordern.“
Ein Muster, kein Rechtsrat. Fassen Sie den Beschluss zu einem mitgeteilten Tagesordnungspunkt, sonst ist er angreifbar (§ 29 Abs. 2 BetrVG).
Was Sie nicht riskieren
Die vier Fragen, die einen Wechsel sonst aufhalten.
Sie kommen jederzeit wieder raus
Der Vorsitz leitet den gesamten Bestand aus, ohne Rückfrage und ohne Formular. Danach Löschung binnen 30 Tagen mit Bestätigung.
Der Preis bleibt, was er ist
Kein Einstiegspreis, der im zweiten Jahr steigt. Änderungen gelten erst zur nächsten Verlängerung, Aktualisierungen sind dauerhaft enthalten.
Sie fangen nicht bei null an
Das Startpaket legt eine fertige Wissensstruktur an, die Leitstelle führt durch die erste Sitzung. Einrichtung kostet nichts.
Sie sprechen mit der Entwicklung
Kein Ticketsystem, keine erste Supportebene. Wer antwortet, hat das Programm geschrieben.
Fragen zum Preis
Zählen Ersatzmitglieder mit?
Nein. Gezählt werden die Sitze nach § 9 BetrVG. Ersatzmitglieder bekommen eigene Zugänge mit eigenem zweiten Faktor und kosten nichts, sonst würde ausgerechnet das Nachrücken, das die Anwendung ohnehin für Sie rechnet, plötzlich Geld kosten.
Und wenn hunderte Beschäftigte ins Portal schauen?
Auch das ist enthalten. Das Belegschaftsportal ist kein Zusatzprodukt, sondern einer der elf Bereiche. Zugriff hat nur, wer vom Gremium einen Zugang bekommen hat. Offen im Internet steht dort nichts.
Gibt es etwas, das später dazukommt?
Nein. Es gibt keine Stufe über dieser, kein Modul, das freigeschaltet wird, und keinen Wartungsanteil. Was heute in der Anwendung ist und was morgen dazukommt, ist im Preis.
Wir sind ein großes Gremium. Geht da etwas?
Ab etwa 25 Sitzen sprechen wir über den Preis, direkt, ohne Listenpreis, der von vornherein zum Verhandeln gedacht war. Schreiben Sie einfach, wie viele Sitze Sie haben.
Der Arbeitgeber sagt, das sei nicht erforderlich. Und jetzt?
Erforderlich ist, was das Gremium zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben braucht. Das beurteilt zunächst der Betriebsrat selbst, in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit. Hilfreich ist eine Begründung, die konkret wird: getrennte Ablage vertraulicher Vorgänge, nachvollziehbare Fristen, Niederschriften nach § 34, Übergabe an die nächste Amtsperiode.
Genau diese Punkte stehen im Beschlussvorschlag oben. Das Sicherheitsblatt und den AV-Vertrag legen Sie bei. Beide bekommen Sie von uns, bevor etwas unterschrieben wird.